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Medienentwicklungsplan MEP

 

Das Kultusministerium Baden-Württemberg hat die Anforderungen für einen Medienentwicklungsplan (MEP) veräffentlicht und damit das Verfahren bei der Beantragung von Mitteln aus dem Digitalpakt Schule festgeschrieben.

 

 

Da die Abstimmung zwischen Schulen und Schulträger als iterativer Prozess gestaltet werden muss, sind eine frühzeitige Erstabstimmung und ein kontinuierlicher Austausch (idealerweise in begleiteter Form) unerlässlich.

 

 

 

Auf der Website des LandesMedienZentrums sind diese Kriterien und Anforderungen publiziert worden, die hier zitiert werden:

Quelle: (letzter Abruf: 19.06.2019)

 

https://www.lmz-bw.de/beratung/medienentwicklungsplanung/kriterien-fuer-einen-medienentwicklungsplan-mep/

 

"Inhaltliche Aspekte:

  • Der MEP beinhaltet eine Bestandsaufnahme (Ist-Analyse), die neben der technischen Ausstattung und der Fortbildung auch die Analyse schulinterner Prozesse umfasst.
  • Der MEP beinhaltet konkrete Ziele für die Unterrichtsentwicklung unter Nutzung digitaler Medien. Diese Ziele werden zwischen Schule und Schulträger zeitlich terminiert. Wichtig in diesem Prozess ist, dass neben der unterrichtlichen Umsetzung auch die erforderlichen Schritte in der schulischen Personalentwicklung und der Lehrkräftefortbildung einbezogen werden.
  • Aus den Zielen entwickeln Schule und Schulträger ein passendes unterrichtliches Ausstattungsszenario (Soll-Zustand).
  • Gemeinsam erarbeiten Schule und Schulträger einen Maßnahmenkatalog und Umsetzungszeitplan. Hierbei werden die geplante Ausstattung und Infrastruktur mit dem Schulträger und seinen finanziellen Möglichkeiten abgestimmt. Für Schule wie Schulträger ist es darüber hinaus wichtig, dass mit der Maßnahmenplanung auch ein tragfähiges Betriebs- und Supportkonzept zugrunde gelegt wird, welches mit dem Schulträger abgestimmt ist.
  • Bereits zu Beginn des MEP-Prozesses sollte eine Evaluation fest eingeplant werden. Dabei werden dann weitere Schritte erkannt und benannt.

Als formale Kriterien sollten folgende grundsätzliche Aspekte beachtet werden:

  • Den Kriterien liegt immer das Primat der Pädagogik zu Grunde, d.h. die Technik muss dazu dienen, Medienbildung sinnvoll, altersangemessen und verantwortlich in den Unterricht zu integrieren.
  • Innerhalb aller Kriterien werden die verschiedenen Facetten der Schulentwicklung (Auswirkungen auf den Unterricht, Lehrkräftefortbildung, Prozesse innerhalb der Organisation „Schule“, technische Entwicklung) mitgedacht und abgebildet.
  • Ziele, Maßnahmen und Umsetzung werden verbindlich und überprüfbar festgehalten.
  • Ein Medienentwicklungsplan ist dann gelungen, wenn er die unterrichtlichen Erfordernisse und die finanziellen Möglichkeiten des Schulträgers für beide Partner überzeugend zusammenbringt."

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Ab 01.08.2019 werden die Informationen für Baden-Württemberg nur noch unter:

 

www.mep-bw.de abrufbar sein.

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